Endlich gilt eine Notfallregelung für Ehegatten im Betreuungsrecht

Seit dem 01.01.2023 existiert eine Notfallregelung für Ehegatten (auch für eingetragene Lebenspartner) gemäß § 1358 BGB.

Verunglückte ein Ehepartner vor dem 01.01.2023 schwer, so dass dieser seinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern konnte, war eine rechtliche Vertretung notwendig sofern es keinen Bevollmächtigten gab.

Das am 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz räumt nun in solchen Notfällen, Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern für sechs Monate ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge ein. Danach ist eine gesetzliche Betreuung notwendig.

Oftmals sind die liebsten in solchen Notsituationen überfordert. Jegliche weiteren Belastungen sollten vermieden werden. Daher ist es empfehlenswert sich schnellstmöglich mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auseinandersetzen und klare Regelungen zu schaffen.