Die Pflegereform steht vor der Tür „Die Beitragssätze steigen“

Vor wenigen Tagen hat auch der Bundesrat der bereits vom Bundestag beschlossenen Pflegereform grünes Licht gegeben. Zum 01.01.2024 erhalten zu Hause betreute Pflegebedürftige 5% mehr Pflegegeld. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um 5% angehoben. Zudem auch das Pflegeunterstützungsgeld sowie die Zuschläge in der vollstationären Pflege erhöht – Insgesamt also deutliche Ausgabensteigerungen für die Pflegekassen.

Da all diese Vorhaben die soziale Pflegeversicherung viel Geld kosten, greift eine Beitragserhöhung zum 01.07.2023. Dadurch steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05% auf 3,4% des Bruttoeinkommens. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Der Arbeitgeberanteil steigt von aktuell 1,525% auf 1,7%.

Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll laut Bundesgesundheitsministerium Mehreinnahmen von rund 6,6 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass diese nicht ausreichend sein sollten, enthält das Gesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Somit können künftig weitere Anpassungen des Beitragssatzes mit geringen Hürden umgesetzt werden.